„Nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“: Diese Wörter stehen auf unzähligen Verpackungen, Websites und Werbeplakaten. Seit 27. September 2026 reicht das allein nicht mehr. In der EU gelten strengere Regeln für Umweltaussagen, auch für kleine Betriebe.
Was sich geändert hat
Eine Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) setzt die EU-Richtlinie „Empowering Consumers“ (EmpCo) um. Sie gilt für alle Unternehmen, die gegenüber Verbraucher:innen mit Umwelt, Klima oder Nachhaltigkeit werben. Reine B2B-Kommunikation ist grundsätzlich ausgenommen. Landet dein Folder für GeschäftskundInnen aber bei EndkundInnen, zählt er jedoch dazu.
Welche Wörter jetzt heikel sind
Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „grün“, „ökologisch“ oder „klimafreundlich“ gelten als allgemeine Umweltaussagen. Laut WKO sind sie nur noch zulässig, wenn eine anerkannte Zertifizierung dahintersteht, zum Beispiel das EU-Umweltzeichen.

Konkret statt grün
Spezifische Aussagen bleiben erlaubt, wenn sie stimmen und belegbar sind. Die Erklärung muss auf demselben Medium stehen, klar und hervorgehoben. Ein QR-Code oder Link reicht dafür nicht. Statt „Unsere Verpackung ist nachhaltig“ also: „Die Verpackung besteht zu [Prozentzahl] aus Recyclingkarton.“ Aber nur, wenn die Zahl stimmt und du es nachweisen kannst.
Siegel, „klimaneutral“ und Zukunftsversprechen
Siegel: Erlaubt sind nur staatliche Siegel wie das EU-Ecolabel oder Siegel, die auf einem anerkannten Zertifizierungssystem beruhen. Ein selbst gestaltetes Öko-Siegel wird damit zum Risiko. Die WKO empfiehlt, auch Logos, Produktnamen und grafische Darstellungen zu prüfen. Grüne Blätter und Erdkugeln sind also nicht automatisch harmlos.
Klimaneutral: Die Aussage darf nicht allein auf Kompensation beruhen. Das trifft auch den Druck. Der Anbieter ClimatePartner schreibt dazu etwa, „klimaneutral drucken“ sei nicht mehr zulässig, wenn es sich nur auf finanzierte Klimaschutzprojekte stützt. Frag deine Druckerei, welche Formulierung sie künftig verwendet.
Auch Zukunftsaussagen wie beispielsweise „Klimaneutral bis 2035“ braucht einen detaillierten Umsetzungsplan mit messbaren Zielen und unabhängiger Prüfung. Für die meisten KMU ist es sowieso klüger, zu zeigen, was sie heute schon tun.
Beispielsweise: Wir, bei kapelari.studio, setzen auf Greenhosting und verwenden im Büro zu 100% Ökostrom aus Österreich.
Und die schon gedruckten Verpackungen?
Für Waren, die vor dem 27. September 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt in Österreich eine Übergangsfrist von drei Jahren. Sie gilt nicht für Dienstleistungen und nicht für die Werbung für ebendiese Waren. Zeitdruck hast du also eher bei Website, Online-Shop oder Social Media Post. Die solltest du zuerst prüfen.
Fazit
Über Nachhaltigkeit darfst du weiter sprechen, nur Behauptungen ohne Beleg haben ausgedient. Konkrete Sätze sind ohnehin die besseren Texte mit mehr Zugkraft.
Schlagwörter
- Greenwashing
- Nachhaltigkeit
- Umweltfreundlich
