KI-Kennzeichnungspflicht: Was KMU bei Bildern, Texten und Chatbots beachten müssen

Seit 2. August 2026 gilt in der EU die KI-Kennzeichnungspflicht. Kurz gesagt: Wer KI-Inhalte veröffentlicht, die echt wirken, muss das offenlegen. Wer mit KI nur Rechtschreibung kontrolliert, muss nichts tun. Dazwischen liegt eine Grauzone, und genau dort sollte man genauer hinsehen.
Was ist die KI-Kennzeichnungspflicht?
Die Regeln stehen in Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (AI Act). Menschen sollen erkennen, ob sie mit einer Maschine sprechen oder ob ein Bild, Video oder Audio künstlich erzeugt wurde. Für KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, gilt bei der technischen Markierung eine Übergangsfrist bis 2. Dezember 2026. Das betrifft vor allem die Anbieter der Tools.
Welche KI-Inhalte musst du kennzeichnen?
Kurz gesagt: Alles was täuschend nach echten Bilder, Videos und Audios aussieht. Gekennzeichnet werden muss, was echt wirkt, aber nicht echt ist (Deepfake). Ein KI-Foto „unserer Backstube“ mit MitarbeiterInnen, die es nicht gibt, gehört dazu. Eine synthetische Stimme, die wie eine reale Person klingt, ebenfalls.
Was „täuschend echt“ genau heißt, ist bisher nicht eindeutig definiert. Laut WKO gibt es keine zentrale Prüfstelle, das Risiko der Fehleinschätzung liegt bei den AnwenderInnen. Als Faustregel hilft: Könnte jemand das Bild für ein echtes Foto halten, und spielt es eine Rolle, dass es echt sein sollte? Dann kennzeichne es. Unsere Meinung zu KI generierten Bildern und wann diese sinnvoll eingesetzt werden können? Findest du im Artikel hier.
Texte: Hier ist die Pflicht enger gefasst. Sie betrifft Texte zu Themen von öffentlichem Interesse, etwa Nachrichten oder politische Beiträge, und nur dann, wenn sie ohne menschliche Prüfung veröffentlicht werden. Liest, prüft und gibt jemand den Text frei, entfällt die Pflicht. Ein Social Media Post über neue Brotsorten fällt nach dieser Logik in der Regel nicht darunter.
Chatbots: Setzt du einen Chatbot oder Sprachassistenten ein, der direkt mit Menschen kommuniziert, müssen diese erfahren, dass sie mit einer KI sprechen. Nur wenn es ohnehin offensichtlich ist, kannst du darauf verzichten. Ein Chatbot namens „Sabine“ mit lächelndem Stockfoto ist nicht offensichtlich. Er ist genau das, was die Regel verhindern will.
Wie sieht ein guter Hinweis aus?
Ein kurzer Satz oder Hinweis gehört genau dorthin, wo man ihn gut sieht. Die WKO nennt als Beispiel den Satz „Dieser Text wurde mit Unterstützung von KI erstellt“, für Bilder funktioniert „Bild mit KI erstellt“ in der Bildunterschrift. Bei Videos gehört der Hinweis ins Video selbst, beim Chatbot in die erste Nachricht. Ein Eintrag im Impressum oder in der Fußzeile ist zu weit weg, denn der Hinweis muss für dein Publikum wahrnehmbar sein.
Was du nicht kennzeichnen musst
Erkennbare Illustrationen und Grafiken, von Menschen geprüfte und verantwortete Texte und rein betriebsinterne Unterlagen brauchen keinen Hinweis. Sobald du KI-Inhalte öffentlich verbreitest, vor allem realistische Bild-, Audio- oder Videoinhalte, können die Pflichten greifen.
Kurz zusammengefasst
Für den Alltag mit KI besteht kein Grund zur Panik. Wer täuschend echte Inhalte sichtbar kennzeichnet, Chatbots als KI ausweist und Texte von einem Menschen freigeben lässt, ist gut aufgestellt. Offen bleibt die Frage, was „täuschend echt“ ist. Im Zweifel kennzeichne lieber einmal zu viel. Dieser Artikel ersetzt natürlich keine Rechtsberatung. Weitere Infos findest du z.B. auf der Website der WKO.
Du bist nicht sicher, ob deine KI-Bilder oder dein Chatbot unter die Regel fallen? Oder willst du den Hinweis so ins Design einbauen, dass er auffällt, ohne das Layout zu sprengen? Schreib uns, wir schauen uns das gemeinsam mit dir an.