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Home > Blog > Barrierefreiheit im Web: Was Unternehmen jetzt wissen (und tun) sollten
Barrierefreiheit im Internet ist nicht länger ein „Nice-to-have“, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
Mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsgesetzes (BaFG) am 28. Juni 2025 müssen zahlreiche digitale Angebote wie Websites, Webshops oder Apps barrierefrei gestaltet sein – und zwar so, dass auch Menschen mit Einschränkungen problemlos darauf zugreifen können.
Das BaFG betrifft alle Unternehmen, Vereine oder Organisationen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher:innen anbieten – sofern sie nicht als Kleinstunternehmen gelten.
Sprich: Wenn du mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigst und mehr als 2 Mio € Jahresumsatz machst, musst du deine Website barrierefrei gestalten.
Eine barrierefreie Website erfüllt die Anforderungen der WCAG 2.1 – Stufe AA (Web Content Accessibility Guidelines).
Das bedeutet konkret:
Diese Standards sorgen dafür, dass auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen digitale Inhalte problemlos nutzen können.
Auch wenn es erstmal wie eine zusätzliche Anforderung wirkt: Barrierefreiheit bringt viele Vorteile, die über die reine Gesetzeserfüllung hinausgehen.
Das sind die wichtigsten Gründe:
Du bist dir nicht sicher, ob deine Website barrierefrei ist?
Dann wird es Zeit für einen Check!
Als Digitalagentur unterstützen wir dich bei der Umsetzung
Barrierefreiheit ist keine Hürde – sondern eine Chance
Barrierefreiheit im Web ist ab 2025 Pflicht – aber vor allem ist sie ein echter Mehrwert für deine Nutzer:innen, deine Sichtbarkeit und dein Unternehmen.
Lass uns gemeinsam dafür sorgen, dass deine Website nicht nur gesetzeskonform, sondern auch zukunftssicher, inklusiv und nutzerfreundlich ist.
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